|
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienvilla
am See, Prieros, Seekorso 4 in 15754
|
|
1. Reservierung und Bestätigung 1.1. Mit Ihrer Reservierung
bietet der volljährige Interessent dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrags
verbindlich an. Die Reservierung kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder
auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Der Mietvertrag wird für den
Vermieter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Mietpreis
schriftlich bestätigt. 1.2. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 1.1
Satz 2), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Anmietung
enthält. Weicht die Bestätigung von
Ihrer Anmeldung ab, ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt
eine solche Mitteilung nicht, kommt der Vertrag wie in der schriftlichen
Bestätigung beschrieben zustande. 1.3. Das Ferienhaus darf nur
von den in der Anmeldung namentlich aufgeführten Personen und seinen Mitmietern
und nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere
oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet
werden. 2. Bezahlung 2.1. Bei Vertragsabschluss
wird gegen Aushändigung der Bestätigung der volle Mietpreis fällig. Der
Mietpreis bestimmt sich entsprechend der schriftlichen Bestätigung. 2.2. Zahlung an den Vermieter Die Bezahlung erfolgt gegen
Rechnung. Bei Bezahlung auf Rechnung müssen dem Vermieter Vor- und Nachname des
Buchenden, vollständige Anschrift und Telefonnummer angegeben werden. Die jeweiligen
Zahlungstermine sind der Bestätigung des Vermieters zu entnehmen. 2.3. Werden fällige Zahlungen
nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit
Nachfristsetzung nicht, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, es sei
denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Mangel an der Mietsache
vorliegt. Der Vermieter kann bei Rücktritt vom Mietvertrag im Sinne des
vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den
Bestimmungen der Ziff. 6.4. dieser AGB verlangen. Der Vermieter ist darüber
hinaus berechtigt, Schäden die aufgrund des Rücktritts entstehen (z.B. Ausfall
der Mietkosten bei zeitlich nicht möglicher Weitervermietung) zu verlangen.
Diese Schäden sind entsprechend zu belegen. Wenn Sie Zahlungen trotz
Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Vermieter vor, für die zweite Mahnung
eine Mahnkostenpauschale von € 10,- zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener
oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. 3. Leistungen, Preise 3.1. Welche Leistungen
vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Bestätigung. 3.2. Betreuung Sie werden vom Vermieter oder
seiner Vertretung vor Ort betreut. Einzelheiten, Anschriften und
Telefonnummern werden Ihnen rechtzeitig vor Mietbeginn übermittelt. 4. Hinweise zum Aufenthalt im Ferienhaus 4.1. Der Stromverbrauch ist
in der Miete enthalten. Selbiges gilt für alle anderen Betriebskosten wie
Wasser etc.. 4.2. Das Ferienhaus darf nur
von der in der Bestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern
bewohnt werden. 4.3. Haustiere sind im
Ferienhaus nicht gestattet. Es kann nicht garantiert werden, dass sich niemals
Tiere im Haus befunden haben und eine Haftung seitens des Vermieters wird für
diesen Umstand ausgeschlossen. 4.4. Die angegebenen An- und
Abreisetermine sind bindend. 4.5. Die angegebenen An- und
Abreisetermine sind bindend, wobei die Anreise am Anreisetag in der Zeit von
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr und die Abreise am Abreisetag bis 10:00 Uhr
erfolgen sollte. 4.6. Sie sind verpflichtet,
die Wohneinheit nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie
verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das
Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu
ersetzen. 4.7. Schäden im und am
Ferienhaus müssen umgehend dem Vertreter vor Ort oder dem Vermieter gemeldet
werden. 4.8. Auf dem Grundstück
dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf- bzw. abgestellt werden. 4.9. Sie, Ihre Begleiter und
die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht
durch uns versichert. 4.10 Es gilt die Hausordnung
des Ferienhauses. Diese ist Bestandteil des Mietvertrages. 5. Leistungs- und Preisänderungen 5.1. Änderungen und
Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht
erheblich sind. Der Mieter ist in jedem Fall so früh wie möglich zu
informieren. Bei wesentlichen Änderungen in den vereinbarten Leistungen kommt
dem Mieter ein Kündigungsrecht zu. Bei unwesentlichen Änderungen wird der
Vertrag entsprechend angepasst. 6. Rücktritt durch den Mieter vor
Mietbeginn/Rücktrittsgebühren 6.1. Sie können jederzeit vor
Mietbeginn von der Anmietung zurücktreten. In Ihrem Interesse (Beweissicherung)
und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich
erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem
Vermieter. 6.2. Wenn Sie zurücktreten
oder wenn Sie die Anmietung aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 10
geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Vermieter nicht
zu vertreten sind, verliert der Vermieter den Anspruch auf die Miete. Stattdessen kann der
Vermieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Anmietung und seine
Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Mietleistungen zu berücksichtigen. 6.3. Es bleibt Ihnen
unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder
Nicht- Anmietung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als
die von dem Vermieter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe
nachstehende Ziffer 6.4) ausgewiesenen Kosten. 6.4. Der pauschalierte
Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt für das Ferienhaus bei Stornierungen: bis zum 46. Tag vor
Mietbeginn 30 %, ab dem 45. Tag vor Mietbeginn
50 % , ab dem 35. Tag vor Mietbeginn
80 %, ab dem 7. Tag vor Mietbeginn
bis zum Tag der Miete oder bei Nichtnutzung des
Ferienhauses 100 % der Miete. 6.5. Rücktritts-, Umbuchungs-
und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in
jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort
fällig. 6.6. Rücktritt von der
Anmietung durch Nichterscheinen Dem Rücktritt steht der Fall
gleich, dass Sie aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die
Anmietung nicht antreten. In diesem Fall gilt die Pauschale aus Ziff. 6.4.
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 7. Umbuchung, Ersatzperson 7.1. Auf Ihren Wunsch nimmt
der Vermieter, soweit durchführbar, vor Beginn der in 6.4. genannten Fristen
eine Abänderung des Mietzeitraums vor. Dafür werden € 30,– erhoben. 7.2. Bis zum Beginn der
Anmietung kann der Mieter verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und
Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den
Vermieter. Tritt eine Ersatzperson an
die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Vermieter berechtigt, für die
ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine
Bearbeitungsgebühr von pauschal € 30,– zu verlangen. Der Nachweis nicht
entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Mietpreis und die
durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der
angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 8. Kündigung durch den Vermieter 8.1. Der Vermieter kann den
Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der
Anmietung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Vermieter vom Mietern
nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mieter in solchem Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Der Vermieter behält jedoch
den Anspruch auf die Miete. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der
Störer selbst. Vertragswidriges Verhalten
ist zum Beispiel der Verstoß gegen die Hausordnung. Der Vermieter muss sich
jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener
Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch
Leistungsträger. 8.2. Der Vermieter kann das
Mietverhältnis außerdem ohne Angabe von Gründen bis 45 Tage vor Beginn der
vertraglich festgelegten Mietdauer kündigen. 9. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt 9.1. Wegen der Kündigung des
Mietvertrags in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf die gesetzlichen
Bestimmungen. 10. Abhilfe/Minderung/Kündigung 10.1. Kann das Ferienhaus
nicht vertragsgemäß genutzt werden, kann der Mieter Abhilfe verlangen. Mängel
an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und diesem ist
Gelegenheit zu bieten, diese zu beseitigen. Ein Abwarten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses und
Geltendmachung von Minderungsverlangen oder Schadensersatzverlangen aufgrund
solcher Mängel ist ausgeschlossen, es sei denn, die Mängel wären auch während
der Mietzeit nicht zu beseitigen gewesen. In diesem Fall wenden Sie
sich unverzüglich an die in den Mietunterlagen angegebenen Vertreter vor Ort
oder an den Vermieter, um Abhilfe zu verlangen. Sie sind verpflichtet, bei
auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten Der Vermieter kann auch
in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung erbringt. Der Vermieter kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 10.2. Kleine Mängel an der
Einrichtung oder der Ausfall eines Geräts berechtigen nicht zur Minderung. 10.3. Der Mieter kann nach
Rückkehr von der Reise eine Minderung der Miete verlangen, falls die Vermietung
des Ferienhauses nicht vertragsgemäß erbracht worden ist und er es nicht
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 10.4. Wird die Nutzung des
Ferienhauses infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Mieter im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem
Mieter die Nutzung des Ferienhauses infolge eines Mangels aus wichtigem, dem
Vermieter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist
für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
dem Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. 10.5. Sollten Sie Grund zu
Beanstandungen haben, so sind Schlüsselübergeber gerne behilflich. Sie sind
aber, sofern nicht ausdrücklich in den Mietunterlagen vermerkt, keine
Serviceperson des Vermieters. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich nur
zwischen Ihnen und dem Vermieter. Können Ihre Beanstandungen am
Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist der Vermieter telefonisch
oder per Email zu unterrichten. Tel.: 01711782617 Der Vermieter wird
unverzüglich alles Mögliche unternehmen, um die Leistungsstörung zu beheben
und/oder eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen
Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung
seitens des Vermieters. Die Kosten für die Unterrichtung werden Ihnen bei
berechtigtem Grund und Vorlage diesbezüglicher Belege erstattet. 11. Haftung 11.1. Bei Vorliegen eines
Mangels stehen dem Mieter, unbeschadet der unter Ziffer 10 genannten
Herabsetzung der Miete (Minderung) oder der Kündigung, keine Schadensersatzansprüche,
beispielsweise auch nicht für entstandene Reisekosten oder nutzlos aufgewandter
Urlaubszeit, zu. 11.2. Die Ausübung von Sport-
und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen,
Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sport-
und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein
Verschulden trifft. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer
Unfall-Versicherung. 11.3. Die Benutzung aller
Gegenstände in und auf dem vermieteten Objekt erfolgt auf eigene Gefahr. Der
Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, es sei denn
der Vermieter hat diese zu vertreten. Alle Einrichtungen des
vermieteten Objektes sind mit der gebührenden Sorgfalt zu benutzen.
Insbesondere ist bei der Benutzung von Treppen darauf zu achten, dass keine
Unfälle auftreten. Ebenso ist in den Kellerräumen darauf zu achten, dass
aufgrund der niedrigen Decke keine Kopfverletzungen auftreten. Der Uferbereich des Grundstückes
ist nicht in gesonderter Form gesichert. Insbesondere Mieter mit Kleinkindern
haben entsprechende Sorgfalt zu treffen, dass aus diesem Umstand keine
Personenschäden entstehen. Selbiges gilt für den am Ufer
befindlichen Steg. Dieser verfügt nur über ein Geländer auf einer Seite. Auch
hier sind entsprechende Vorkehrungen durch den Mieter zu treffen, um Unfälle zu
vermeiden. Die Benutzung des vor Ort
befindlichen Ruderbootes erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr unter Ausschluss
der Haftung des Vermieters. Mieter oder Begleitpersonen und Kinder sollten mit
entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wie Schwimmwesten oder Ähnliches
ausgestattet werden. Die Benutzung des vorhandenen
Grills erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr unter Ausschluss der Haftung des
Vermieters. Schäden die am Grill oder an anderen Einrichtungsgegenständen
entstehen sind vom Mieter zu ersetzen. Es sind vom Mieter in jedem Fall
entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Schäden zu verhindern (Bereitstellung
von Löschwasser etc.). Für Schäden die aufgrund von
natürlichen Vorkommnissen entstehen (herabfallende Äste, Wasserschäden bei
Regen, Schäden an Gegenständen durch Wärmeeinwirkung etc.) haftet der Vermieter
nicht. Der Vermieter haftet auch
nicht für gesundheitliche Folgen, die aufgrund der Nutzung der Sauna entstehen.
Diese ist im Ermessen des Mieters entsprechend der persönlichen Möglichkeit zu
nutzen. 11.4. Der
Vermieter übernimmt keine Gewähr für Wertsachen des Mieters. Diese als auch
andere Gegenstände wie z.B. Fahrzeuge sind durch den Mieter gegen Diebstahl und
Beschädigung zu sichern. Insbesondere kommt durch die Benutzung der
Parkmöglichkeiten auf dem Gelände des Mietobjektes kein eigenständiger
Verwahrungsvertrag zwischen den Parteien zustande. 11.5. Der Mieter haftet für
Beschädigungen am Mietobjekt oder an den Einrichtungsgegenständen bei
vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten. Der Mieter haftet für diese
Beschädigungen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der Mieter haftet nach
denselben Bestimmungen für Schäden, die durch seine Gäste verursacht worden
sind. 12. Ausschluss von
Ansprüchen, Verjährung und Abtretung 12.1. Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Mietsache sind innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Mietdauer gegenüber Ihrem Vermieter
schriftlich geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der
Mieter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert
war, die Frist einzuhalten. 12.2. Ansprüche des Mieters
verjähren in zwei Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Mietdauer dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Mieter und dem
Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Mieter oder der Vermieter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3
Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren. 12.3. Die Abtretung von
Ansprüchen gegen den Vermieter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen
des Mieters. 13. Datenschutz Die personenbezogenen Daten,
die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt,
soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. 14. Gerichtsstand/Allgemeines 14.1. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.2. Es gilt deutsches
Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und um den Mietvertrag ist der
Sitz des Vermieters.
|